Verteidigung im Steuerstrafrecht

Kompetenz im grenzüberschreitenden Kontext Deutschland – Schweiz

Das Steuerstrafrecht stellt Betroffene häufig vor erhebliche rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Herausforderungen. Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Durchsuchungen oder internationale Amtshilfe erfordern eine frühzeitige, erfahrene und strategisch ausgerichtete Verteidigung.

Ich übernehme die Strafverteidigung im Steuerstrafrecht mit besonderem Fokus auf Sachverhalte mit internationalem Bezug zwischen Deutschland und der Schweiz. Dabei verbinde ich fundierte strafrechtliche Expertise mit tiefgehender Kenntnis des deutschen und schweizerischen Steuer- und Verfahrensrechts.

Verteidigung mit internationalem Blick

In diesen Konstellationen ist eine präzise Abstimmung zwischen Strafverteidigung und steuerrechtlicher Strategie entscheidend. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, Verfahrensfehler aufzudecken und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Frühe Beratung – entscheidender Vorteil

Gerade im Steuerstrafrecht gilt: Je früher anwaltliche Unterstützung erfolgt, desto größer sind die Verteidigungschancen. Bereits im Vorfeld eines Ermittlungsverfahrens oder bei ersten Anzeichen behördlicher Maßnahmen kann eine gezielte Beratung maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf haben.

Ich begleite Sie unter anderem bei:

  • Verteidigung im laufenden Steuerstrafverfahren
  • Begleitung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen
  • Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und Finanzverwaltung
  • Strategischer Koordination mit Steuerberatern und ausländischen Kollegen

Steuerstrafverfahren verlangen neben juristischer Präzision ein hohes Maß an Diskretion und Fingerspitzengefühl. Mein Anspruch ist eine klare, realistische Beratung, eine konsequente Interessenvertretung und eine Verteidigung, die sich an den individuellen Zielen meiner Mandanten orientiert.